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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.04.2003
Aktenzeichen: 11 K 6139/97

Schlagzeile:

Vorliegen einer Betriebsstätte durch kostenlose Mitbenutzungsmöglichkeit privater Räume

Schlagworte:

Betriebsstätte, Bilanzierung, Mitbenutzung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 37/03 (Aufnahme in die Datenbank am 19.9.2003) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Vorliegen einer Betriebsstätte durch kostenlose Mitbenutzungsmöglichkeit privater Räume: Kann die Vereinbarung über die Nutzung einer – optisch vom Rest der 15 qm großen Küche getrennten – Sitzecke zur Annahme einer Betriebsstätte führen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 2 S 1 Nr 1; AO § 12
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.4.2003 (11 K 6139/97)

Hinweis: Das Verfahren ist durch Beschluss vom 29.3.2006 ausgesetzt.

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