Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.04.2003 |
Aktenzeichen: | 11 K 6139/97 |
Schlagzeile: |
Vorliegen einer Betriebsstätte durch kostenlose Mitbenutzungsmöglichkeit privater Räume
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Bilanzierung, Mitbenutzung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 37/03 (Aufnahme in die Datenbank am 19.9.2003) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Vorliegen einer Betriebsstätte durch kostenlose Mitbenutzungsmöglichkeit privater Räume: Kann die Vereinbarung über die Nutzung einer – optisch vom Rest der 15 qm großen Küche getrennten – Sitzecke zur Annahme einer Betriebsstätte führen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 2 S 1 Nr 1; AO § 12
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.4.2003 (11 K 6139/97)
Hinweis: Das Verfahren ist durch Beschluss vom 29.3.2006 ausgesetzt.