Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2003
Aktenzeichen: IX R 9/00

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.1998
Aktenzeichen: 3 K 1793/95

Schlagzeile:

Gewinn aus der Veräußerung eines durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts als Spekulationsgeschäft

Schlagworte:

Aktie, Bezugsrecht, Kapitaleinkünfte, Kapitalerhöhung, Spekulation

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der Gewinn aus der Veräußerung eines durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts innerhalb der Spekulationsfrist, die mit dem Erwerb der Altaktie beginnt, ist als Spekulationsgeschäft zu versteuern.

Hintergrund: Weder das Entstehen noch der Verkauf von Bezugsrechten, die zum Erwerb junger Aktien gegen Zuzahlung berechtigen, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Bezugsrechte gehören nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs weder zu den sonstigen Bezügen aus Aktien noch zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen, die neben diesen Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden.

Der Gewinn aus der Veräußerung der Bezugsrechte innerhalb der Spekulationsfrist ist jedoch als Spekulationsgeschäft zu versteuern. Paragraf 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG) erfasst nämlich Veräußerungsgeschäfte über Wirtschaftsgüter, die innerhalb der im Gesetz festgelegten Spekulationsfrist angeschafft wurden.

Der Bundesfinanzhof hatte bislang die im Schrifttum kontrovers behandelte Frage, ob ein Bezugsrecht mit dem Erwerb von Altaktien angeschafft wird, ausdrücklich offen gelassen. In der aktuellen Entscheidung haben die Richter dies erstmals bejaht.

zur Suche nach Steuer-Urteilen