Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.05.2003 |
Aktenzeichen: | IV 422/2001 |
Schlagzeile: |
Schenkungsteuer auf Abfindungszahlungen für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
Schlagworte: |
Abfindungszahlung, Ehegatten, Ehevertrag, Freigebige Zuwendung, nachehelicher Unterhalt, Schenkungsteuer
Wichtig für: |
Ehepaare
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen II R 53/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits ehevertraglich vereinbarte und fällige Abfindungszahlungen für einen teilweisen Verzicht auf künftigen nachehelichen Unterhalt nach einer Ehescheidung als Schenkung im Sinne von § 7 ErbStG zu beurteilen.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; BGB § 1569; BGB § 1585c