Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.02.2003 |
Aktenzeichen: | IV R 49/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2001 |
Aktenzeichen: | 14 K 747/98 |
Schlagzeile: |
Sprachheilpädagogin kann unterrichtend oder erzieherisch und damit freiberuflich tätig sein
Schlagworte: |
Erzieherische Tätigkeit, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Sprachheilpädagoge, Unterrichtende Tätigkeit
Wichtig für: |
Freiberufler, Lehrer
Kurzkommentar: |
Im Jahr 1994 übte eine Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch nicht eine den im Einkommensteuergesetz genannten Heilberufen ähnliche Tätigkeit aus. Möglicherweise war sie aber unterrichtend oder erzieherisch tätig.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof stellte entscheidend darauf ab, dass im Streitjahr 1994 der Beruf als Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch ohne staatliche Erlaubnis ausgeübt werden durfte. Eine Überwachung durch die zuständigen staatlichen Behörden fand mangels einer gesetzlichen Regelung dieses Berufsbildes in Niedersachsen noch nicht statt. Das Berufsbild des Sprachheilpädagogen in Niedersachsen war daher 1994 nach Ansicht der BFH-Richter nicht mit den Katalogberufen des Heilpraktikers oder Krankengymnasten vergleichbar.
Dass die Klägerin eine qualifizierte Ausbildung besitzt und kassenrechtlich zugelassen ist, stehe dem nicht entgegen. Denn sie übte ihre Tätigkeit im Streitjahr 1994 - anders als ein Heilpraktiker oder Krankengymnast - unabhängig von einer staatlichen Anerkennung und einer speziellen Ausbildung für einen Heilhilfsberuf sowie einer Überwachung durch die Gesundheitsämter aus.
Da das Finanzgericht nicht geprüft hat, ob die Klägerin mit ihrer Tätigkeit als Sprachheilpädagogin eine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausgeübt hat, hat der Bundesfinanzhof das Verfahren zurückverwiesen. Die Chancen der Sprachheilpädagogin auf diesem Wege als Freiberuflerin anerkannt zu werden, stehen gut. Ausdrücklich wies der Bundesfinanzhof daraufhin hin, dass Sprachheilpädagogen weitestgehend als Pädagogen tätig sind.