Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2003 |
Aktenzeichen: | V R 25/02 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.2001 |
Aktenzeichen: | 12 K 29/01 |
Schlagzeile: |
Tätigkeit als Testamentsvollstrecker keine Beratungsleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
Schlagworte: |
Beratungsleistung, Ort der sonstigen Leistung, Sonstige Leistung, Steuerberater, Testamentsvollstrecker, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist, auch wenn sie von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausgeübt wird, keine Beratungsleistung im Sinne des Paragraf 3a Abs. 4 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Der Bundesfinanzhof hatte über folgende Frage zu entscheiden: Gehört die Betätigung des als Wirtschaftsprüfer zugelassenen Klägers als Testamentsvollstrecker und Vermögensberater für einen Mandaten mit Wohnsitz USA zu den berufstypischen Leistungen seines Berufs als Wirtschaftsprüfer und ist damit der Ort der sonstigen Leistung der Wohnsitz des Empfängers?