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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2003
Aktenzeichen: V R 25/02

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2001
Aktenzeichen: 12 K 29/01

Schlagzeile:

Tätigkeit als Testamentsvollstrecker keine Beratungsleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

Schlagworte:

Beratungsleistung, Ort der sonstigen Leistung, Sonstige Leistung, Steuerberater, Testamentsvollstrecker, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist, auch wenn sie von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausgeübt wird, keine Beratungsleistung im Sinne des Paragraf 3a Abs. 4 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Der Bundesfinanzhof hatte über folgende Frage zu entscheiden: Gehört die Betätigung des als Wirtschaftsprüfer zugelassenen Klägers als Testamentsvollstrecker und Vermögensberater für einen Mandaten mit Wohnsitz USA zu den berufstypischen Leistungen seines Berufs als Wirtschaftsprüfer und ist damit der Ort der sonstigen Leistung der Wohnsitz des Empfängers?

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