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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.04.2003
Aktenzeichen: V R 35/01

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.02.2001
Aktenzeichen: 2 K 4913/98

Schlagzeile:

Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt die Berechnung abziehbarer Vorsteuerbeträge voraus

Schlagworte:

Umsatzsteuer, Vorsteuer, Vorsteuervergütung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt voraus, dass dem Unternehmer abziehbare Vorsteuerbeträge berechnet worden sind.

Hintergrund: Im Streitfall ging es um die Frage, ob Brasilien eine der deutschen Umsatzsteuer ähnliche Steuer erhebt.

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