Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.04.2003 |
Aktenzeichen: | V R 35/01 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.02.2001 |
Aktenzeichen: | 2 K 4913/98 |
Schlagzeile: |
Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt die Berechnung abziehbarer Vorsteuerbeträge voraus
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Vorsteuer, Vorsteuervergütung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt voraus, dass dem Unternehmer abziehbare Vorsteuerbeträge berechnet worden sind.
Hintergrund: Im Streitfall ging es um die Frage, ob Brasilien eine der deutschen Umsatzsteuer ähnliche Steuer erhebt.