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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.04.2003
Aktenzeichen: I R 51/02

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2002
Aktenzeichen: 2 K 2992/00

Schlagzeile:

Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung und nichtigem Gewinnverteilungsbeschluss

Schlagworte:

Ausschüttungsbelastung, Gesellschafterbeschluss, Gewinnausschüttung, Nichtigkeit, Vorabausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Für die Vorabausschüttung einer GmbH ist auch dann die Ausschüttungsbelastung gemäß § 27 Abs. 1 und 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes herzustellen, wenn sie von dem später festgestellten Jahresgewinn nicht gedeckt wird. Die Rückforderung und Rückzahlung der überhöhten Vorabausschüttung ändert daran nichts.

Hinweis: Dies gilt auch dann, wenn der Gewinnverteilungsbeschluss wegen des Verstoßes gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts ausnahmsweise unwirksam ist.

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