Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2003 |
Aktenzeichen: | III R 10/02 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.05.2001 |
Aktenzeichen: | III 110/2000 |
Schlagzeile: |
Regeln für Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige gelten auch bei besuchsweisem Aufenthalt in Deutschland
Schlagworte: |
Angehörige, Ausländische Angehörige, Außergewöhnliche Belastung, Kürzung, Unterhalt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Höchstbeiträge für Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige richten sich nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates (sog, Ländergruppenregelung). Es begegnet dabei keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass diese Regelung auch dann angewendet wird, wenn sich Angehörige mit Wohnsitz im Ausland vorübergehend zu Besuchen im Inland aufhalten.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass nicht nachgewiesene Aufwendungen anlässlich von Besuchen unterhaltsberechtigter Angehörige in Höhe des inländischen existenznotwendigen Bedarfs je Tag geschätzt werden können.