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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2003
Aktenzeichen: III R 10/02

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2001
Aktenzeichen: III 110/2000

Schlagzeile:

Regeln für Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige gelten auch bei besuchsweisem Aufenthalt in Deutschland

Schlagworte:

Angehörige, Ausländische Angehörige, Außergewöhnliche Belastung, Kürzung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Höchstbeiträge für Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige richten sich nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates (sog, Ländergruppenregelung). Es begegnet dabei keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass diese Regelung auch dann angewendet wird, wenn sich Angehörige mit Wohnsitz im Ausland vorübergehend zu Besuchen im Inland aufhalten.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass nicht nachgewiesene Aufwendungen anlässlich von Besuchen unterhaltsberechtigter Angehörige in Höhe des inländischen existenznotwendigen Bedarfs je Tag geschätzt werden können.

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