Quelle: |
Bundesregierung |
Art des Dokuments: | Richtlinie |
Datum: | 06.08.2003 |
Aktenzeichen: | LStÄR 2004 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2004 (LStÄR 2004)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 (LStÄR 2004) passen die Lohnsteuerrichtlinien 2002 an die zwischenzeitlich vorgenommenen Rechtsänderungen sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und neue Verwaltungsanweisungen an. Sie wurden vom Bundeskabinett am 6. August 2003 beschlossen und bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Hinweis: Bedeutsame Neuregelungen sind der Wegfall der 150-Euro-Grenze bei sonstigen Bezügen (R 119 Abs. 2) sowie die Absenkung des Maßstabzinssatzes von 5,5 Prozent auf 5 Prozent, bis zu dem bei Arbeitgeberdarlehen ein Zinsvorteil anzunehmen ist (R 31 Abs. 11).