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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.12.2002
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2222 - 441/02

Schlagzeile:

Riester-Rente für Beamte, Richter, Soldaten und bestimmte versicherungsfrei Beschäftigte

Schlagworte:

Altersvorsorge, Riester-Rente

Wichtig für:

Beamte

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge regelt die Einbeziehung der Empfänger von Besoldung und von Amtsbezügen sowie der versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten.

Hinweis: Die steuerliche Förderung des in § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG genannten Personenkreises setzt u.a. die Abgabe einer Einverständniserklärung voraus. Fehlt es an der erforderlichen Einverständniserklärung, ist eine Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nicht gegeben. Das BMF-Schreiben verlängert die Frist zur Abgabe der Einverständniserklärung.

Wichtiger Hinweis: Die Verwaltungsanweisung ist durch das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (Aktenzeichen IV C 4 – S 2222 – 177/04/IV C 5 – S 2333 – 269/04) mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben worden.

Das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 regelt umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

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