Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2003
Aktenzeichen: XI R 21/02

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2002
Aktenzeichen: II 47/01

Schlagzeile:

Keine Aufnahme eines weiteren Vorläufigkeitsvermerks nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

Schlagworte:

Änderungsrahmen, Bindung, Verfahrensrecht, Vorläufigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache kann ein weiterer Vorläufigkeitsvermerk in den Bescheid, den das Finanzamt seiner vor dem Finanzgericht gegebenen Zusage entsprechend erlässt, nicht mehr aufgenommen werden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen