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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.03.2003
Aktenzeichen: IV R 27/01

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.2001
Aktenzeichen: II 1/2000

Schlagzeile:

"Auffüllrecht" mit Klärschlamm kein verselbständigtes Wirtschaftsgut

Schlagworte:

Auffüllrecht, Bilanzierung, Rücklage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Klärschlammzwischenlagers entsteht weder in der Person des veräußernden Grundstückseigentümers noch in der Person des das betreffende Grundstück erwerbenden Bauantragstellers ein vom Grund und Boden verselbständigtes Wirtschaftsgut "Auffüllrecht" mit Klärschlamm.

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