Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.03.2003 |
Aktenzeichen: | IV R 27/01 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.03.2001 |
Aktenzeichen: | II 1/2000 |
Schlagzeile: |
"Auffüllrecht" mit Klärschlamm kein verselbständigtes Wirtschaftsgut
Schlagworte: |
Auffüllrecht, Bilanzierung, Rücklage
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Mit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Klärschlammzwischenlagers entsteht weder in der Person des veräußernden Grundstückseigentümers noch in der Person des das betreffende Grundstück erwerbenden Bauantragstellers ein vom Grund und Boden verselbständigtes Wirtschaftsgut "Auffüllrecht" mit Klärschlamm.