Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2003
Aktenzeichen: IV R 9/03

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2001
Aktenzeichen: III 177/2000

Schlagzeile:

Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines freiberuflichen Architekten liegt nicht im Arbeitszimmer

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Architekt, Bauüberwachung, Mittelpunkt der Betätigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ist ein Architekt neben der Planung auch mit der Ausführung der Bauwerke (Bauüberwachung) betraut, kann diese Gesamttätigkeit keinem konkreten Tätigkeitsschwerpunkt zugeordnet werden. In diesem Fall bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw. betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG.

zur Suche nach Steuer-Urteilen