Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.07.2003
Aktenzeichen: 10 K 6803/98

Schlagzeile:

Speziell für Bereitschaftsdienst eingerichteter Arbeitsplatz im Arbeitszimmer

Schlagworte:

Arbeitsplatz, Arbeitszimmer, Bereitschaftsdienst

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 56/03 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (begrenzt) abziehbar, wenn dem Arbeitnehmer als Leiter der EDV-Abteilung eines Industrieunternehmens zwar ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, er aber für den zu leistenden Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit zur Überwachung der Anwendungsprogramme den hierfür speziell eingerichteten externen Arbeitsplatz in seinem Arbeitszimmer nutzt? Kann die berufliche Tätigkeit in verschiedene Aufgabenbereiche aufgeteilt werden und ist gesondert zu prüfen, ob ein anderer Arbeitsplatz für den jeweiligen Aufgabenbereich zur Verfügung steht?
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Beschluss nach § 126a FGO vom 07.07.2004.

zur Suche nach Steuer-Urteilen