Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.03.2000 |
Aktenzeichen: | 5 K 346/99 H |
Schlagzeile: |
Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Auslagenersatz, Haftung, Instrumentengeld, Musiker, Orchestermusiker
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 24/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Orchestermitgliedern neben dem steuerpflichtigen Instrumentengeld erstattete Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten für arbeitnehmereigene Musikinstrumente durch den nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern verpflichteten Arbeitgeber steuerfreier Auslagenersatz oder steuerpflichtiger Werbungskostenersatz?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 50; EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 42d Abs 1 Nr 1
Aktuelle Ergänzung: Mit Urteil vom 28. März 2006, Aktenzeichen VI R 24/03 hat der Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren entschieden. Der Leitsatz lautet:
Ersetzt der Arbeitgeber aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung dem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Kosten der Instandsetzung des dem Arbeitnehmer gehörenden Musikinstruments, so handelt es sich dabei um steuerfreien Auslagenersatz.