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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2000
Aktenzeichen: 5 K 346/99 H

Schlagzeile:

Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments

Schlagworte:

Arbeitslohn, Auslagenersatz, Haftung, Instrumentengeld, Musiker, Orchestermusiker

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 24/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Orchestermitgliedern neben dem steuerpflichtigen Instrumentengeld erstattete Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten für arbeitnehmereigene Musikinstrumente durch den nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern verpflichteten Arbeitgeber steuerfreier Auslagenersatz oder steuerpflichtiger Werbungskostenersatz?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 50; EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 42d Abs 1 Nr 1

Aktuelle Ergänzung: Mit Urteil vom 28. März 2006, Aktenzeichen VI R 24/03 hat der Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren entschieden. Der Leitsatz lautet:
Ersetzt der Arbeitgeber aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung dem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Kosten der Instandsetzung des dem Arbeitnehmer gehörenden Musikinstruments, so handelt es sich dabei um steuerfreien Auslagenersatz.

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