Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.05.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 16/01 |
Schlagzeile: |
Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnmitteilung nach Durchschnittssätzen
Schlagworte: |
Buchführungspflicht, Durchschnittssatzgewinnermittlung, Land- und Forstwirtschaft, Mitteilungsfrist
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht nimmt Stellung zur Rechtzeitigkeit der Mitteilung beim Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BFH-Az. IV B 121/03.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 14/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2005):
Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten: Muss die Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Steuerpflichtigen spätestens 1 Monat vor Beginn der Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 4 EStG bekannt gegeben werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13a Abs 1 S 2; EStG § 4 Abs 1; EStG § 4 Abs 3; AO § 141
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.5.2003 (2 K 16/01)