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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.09.2003
Aktenzeichen: I R 55/02

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2002
Aktenzeichen: VI 55/01

Schlagzeile:

Gewerbesteuerliche Organschaft durch rückwirkende Umwandlung

Schlagworte:

Gesellschaft mbH, Gewerbesteuer, GmbH, Organschaft, Rückwirkung, Umwandlung, Zeitpunkt

Wichtig für:

Gewerbetreibende, GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Eine durch übertragende Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstandene Kapitalgesellschaft kann jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag auf den Beginn des Wirtschaftsjahres zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen tatsächlich bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt waren.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof entschied gegen das BMF-Schreiben vom 25. März 1998, Textziffern Org. 05, Org. 13 und Org. 18.

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