Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.09.2003 |
Aktenzeichen: | I R 55/02 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.05.2002 |
Aktenzeichen: | VI 55/01 |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerliche Organschaft durch rückwirkende Umwandlung
Schlagworte: |
Gesellschaft mbH, Gewerbesteuer, GmbH, Organschaft, Rückwirkung, Umwandlung, Zeitpunkt
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Eine durch übertragende Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstandene Kapitalgesellschaft kann jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag auf den Beginn des Wirtschaftsjahres zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen tatsächlich bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt waren.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof entschied gegen das BMF-Schreiben vom 25. März 1998, Textziffern Org. 05, Org. 13 und Org. 18.