Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.08.2003
Aktenzeichen: II R 58/01

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2001
Aktenzeichen: 2 K 444/99

Schlagzeile:

Entstehung der Erbschaftsteuer beim Erwerb betagter Ansprüche

Schlagworte:

Betagte Ansprüche, Betagte Forderung, Entstehung, Erbschaftsteuer, Lebensversicherung, Steuerentstehung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche, die zu einem bestimmten (feststehenden) Zeitpunkt fällig werden, entsteht bereits im Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Betagte Ansprüche sind ggf. mit ihrem nach dem Bewertungsgesetz abgezinsten Wert anzusetzen.

Die Erbschaftsteuer für diejenigen betagten Ansprüche, bei denen der Zeitpunkt des Eintritts des zur Fälligkeit führenden Ereignisses unbestimmt ist, entsteht erst mit dem Eintritt des Ereignisses.

zur Suche nach Steuer-Urteilen