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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.11.2003
Aktenzeichen: IV C 4 - S 0177 - 31/03

Schlagzeile:

Gemeinnützigkeit von Fördervereinen

Schlagworte:

Förderverein, Gemeinnützigkeit, Verein

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Fördervereine, die einen gewerblichen Betrieb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. kommunaler Kindergarten) fördern, behalten ihre Gemeinnützigkeit, wenn die Satzung der geförderten Körperschaft bis zum 31.12.2003 den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt. In dem BMF-Schreiben wird diese Frist zur Anpassung der Satzung nochmals bis zum 30.06.2004 verlängert. Damit sind auch Spenden bis zu diesem Stichtag auf jeden Fall steuerlich anzuerkennen.

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