Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 10.11.2003 |
Aktenzeichen: | 6 V 4562/03 E,U |
Schlagzeile: |
Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihenvergleichen bei einer Betriebsprüfung
Schlagworte: |
Betriebsprüfung, Chi-Quadrat-Test, Zeitreihenvergleich
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ist eine Kassenbuchführung nicht ordnungsmäßig, kann der Verdacht auf eine Manipulation der Kasseneinnahmen durch einen Chi-Quadrat-Test erhärtet werden. Ein umfassender Zeitreihenvergleich ist geeignet, den Schätzungsrahmen zu bestimmen.
Hinweis: Der Chi-Quadrat-Test ist eine mathematische Methode, bei der empirisch beobachtete mit theoretisch erwarteten Häufigkeiten verglichen werden. Er basiert darauf, dass jeder Mensch unbewusst Sympathien und Antipathien gegenüber bestimmten Zahlen hat. Die auffällige Häufung bestimmter Zahlen war für das Finanzgericht ein starkes Indiz für Manipulationen bei den Aufzeichnungen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.