Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.11.2003 |
Aktenzeichen: | 10 K 3089/01 EZ |
Schlagzeile: |
Keine Eigenheimzulage bei zeitweiliger Vermietung an Feriengäste
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Vermieter
Kurzkommentar: |
Vermietet ein Steuerpflichtiger in der Urlaubszeit seine Zweitwohnung regelmäßig auch an wechselnde Feriengäste, ist die Voraussetzung der dauerhaften Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht erfüllt. Es besteht daher kein Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Hinweis: Eine Wohnung wird nach der Entscheidung des FG Münster nur dann zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des EigZulG genutzt, wenn sie ausschließlich dem Steuerpflichtigen ganzjährig zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und er die Wohnung auch tatsächlich wie eine eigene Wohnung längerfristig im Jahr nutzt. Ein nur vorübergehender Aufenthalt am Urlaubsort reicht nicht aus.
Der Steuerzahler hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. II B 12/04).