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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.11.2003 |
| Aktenzeichen: | VI R 10/99 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.11.1998 |
| Aktenzeichen: | 11 K 969/98 |
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Schlagzeile: |
Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohnes zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres kein Gestaltungsmissbrauch
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Schlagworte: |
Aushilfe, Gestaltungsmissbrauch, Pauschalierung, Regelbesteuerung, Widerruf
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Wichtig f�r: |
Arbeitgeber
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Kurzkommentar2: |
Ein Arbeitgeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen.

