Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.02.2004
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2056 - 4/04

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2001
Aktenzeichen: III 59/01

Schlagzeile:

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Schlagworte:

Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Freistellungsauftrag, Kapitaleinkünfte, Sparerfreibetrag

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Sparer-Freibetrag von 1.550 € bzw. 3.100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2004 nur noch höchstens 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Hinweis: Das BMF-Schreiben enthält ein Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2003 zufließen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen