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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2003
Aktenzeichen: 13 K 101/99

Schlagzeile:

Keine überzogenen Anforderungen an Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige in bekannten Krisengebieten

Schlagworte:

Angehörige, Außergewöhnliche Belastung, Krisengebiet, Kürzung, Nachweis, Pro-Kopf-Aufteilung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

An den Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige in bekannten Krisengebieten im Ausland sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. Das gilt sowohl hinsichtlich des Nachweises der Bedürftigkeit der Angehörigen als auch hinsichtlich der Zahlungen.

Hintergrund: Im Streitfall ging es um Zahlungen an die im Kosovo lebende verwitwete Mutter. Das Finanzgericht entschied zu Gunsten des Steuerzahlers, dass die Voraussetzungen des § 33a des Einkommensteuergesetzes (Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen) auch durch Zeugenbeweis (Bestätigung des Geldüberbringers) erbracht werden können. Im Hinblick auf die politischen Verhältnisse im Kosovo verzichteten die Richter auf amtliche Bescheinigungen und den sonst vorgesehenen Nachweis der Zahlungen und der Unterhaltsbedürftigkeit.

Ebenfalls positiv: Unterhaltsleistungen im Sinne von § 33a EStG setzen nach Auffassung der Richter aus Baden-Württemberg keine laufenden Zahlungen voraus. Ist die Bedürftigkeit das ganze Jahr über gegeben, ist demnach auch bei nur gelegentlichen Zahlungen keine Kürzung des Höchstbetrags vorzunehmen.

Hinweis: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dürfen Unterhaltsleistungen grundsätzlich nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die obersten deutschen Steuerrichter sich im Revisionsverfahren den Argumenten des Finanzgerichts Baden-Württemberg anschließen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 49/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Abzugsfähigkeit der im August und Dezember durch Geldboten geleisteten Unterhaltszahlungen an die im Kosovo lebende verwitwete Mutter des Klägers - Ist für die zeitanteilige Kürzung des Unterhaltshöchstbetrages auf das Vorliegen sämtlicher der in § 33a Abs. 1 EStG bezeichneten Voraussetzungen abzustellen? Zahlungsnachweis bei unregelmäßigen Zahlungen? Pro-Kopf-Aufteilung?

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