Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2002 |
Aktenzeichen: | 10 K 288/96 |
Schlagzeile: |
Auffüllungszahlung an Rentenversicherungsträger zur Vermeidung der Kürzung von Rentenanwartschaften
Schlagworte: |
Auffüllungszahlung, Ausgleichszahlung, Rentenanwartschaft, Rentenversicherung, Scheidung, Versorgungsausgleich
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 54/03 (Abgabe; altes Aktenzeichen: VI R 27/03) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.6.2007):
Ist die von einem Angestellten zur Vermeidung der Kürzung von Rentenanwartschaften geleistete Auffüllungszahlung an Rentenversicherungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der geschiedenen Ehefrau einer Auffüllungszahlung gem. § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (sog. Quasisplitting nach § 1587b Abs. 2 BGB) gleichzusetzen und liegen insoweit auch im Hinblick auf die Angleichung der Renten- und Pensionsbesteuerung entsprechend den Vorgaben des BVerfG (nachgelagerte Besteuerung) vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften vor?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; BGB § 1587b Abs 2; BeamtVG § 58 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 12.12.2002 (10 K 288/96)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 325/07.