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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.01.2004
Aktenzeichen: IX R 33/03

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2003
Aktenzeichen: 11 K 2612/01 F

Schlagzeile:

Volle Vorauszahlung des Kaufpreises als durch das Fördergebietsgesetz (FördG) begünstigte Anzahlungen auf Anschaffungskosten

Schlagworte:

Anzahlung, Gestaltungsmissbrauch, Sonderabschreibung, Vorauszahlung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Das Fördergebietsgesetz (FördG) begünstigt als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorliegen.

Hintergrund: Nach einem BMF-Schreiben vom 29. März 1993 (Aktenzeichen IV B 3 - S 1988 - 28/93, veröffentlicht im BStBl I 1993, 279) könnten Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nur insoweit gewährt werden, als der geplante Herstellungsaufwand im Jahr der Anzahlung und im Folgejahr anfällt. Dieser Verwaltungsauffassung erteilte der Bundesfinanzhof eine klare Absage. Eine derartige Einschränkung enthalte das Gesetz nicht.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs liegt auch kein Gestaltungsmissbrauch vor. Die Zahlungsweise des Klägers sei rechtlich möglich und deshalb nicht von vornherein missbräuchlich. Es seien keine zusätzlichen Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Gestalten gegeben.

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