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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2003
Aktenzeichen: 13 K 99/98

Schlagzeile:

Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn der gezahlte Kaufpreis auf Grund eines Gesamtplans nach neun Monaten an den Käufer zurückgeschenkt wird

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Schenkung, Vertrag zwischen Angehörigen

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 76/03 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfragen anhängig:
Generierte Anschaffungskosten – Liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn ein an den Sohn verpachteter land- und forstwirtschaftlicher Hof im Wege vorweggenommener Erbfolge auf diesen übertragen und gleichzeitig das vom Sohn bewohnte Wohnhaus deutlich unter dem Verkehrswert an ihn verkauft wurde, der Kaufpreis zwischenzeitlich vom Vater als Festgeld angelegt und nach ca. 9 Monaten an den Sohn einschließlich der angefallenen Zinsen zurückgeschenkt wurde, der damit das zum Kauf des Wohnhauses aufgenommene Darlehen tilgte? Wurde das Wohnhaus im Ergebnis geschenkt? Ist – falls kein Missbrauch vorliegt – die Rückgewähr des Kaufpreises als Minderung der Anschaffungskosten zu beurteilen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 42 Abs 1; EigZulG § 9 Abs 2; EigZulG § 2 Abs 1 S 1

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