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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2003
Aktenzeichen: 8 K 519/01

Schlagzeile:

Aufteilung einer für mehrere Jahre vom inländischen Arbeitgeber gezahlten Abfindung

Schlagworte:

Abfindung, Arbeitnehmer, Ausland, Fünftelregelung, Verfassungsmäßigkeit, Zeitpunkt

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BFH-Az. I B 65/03.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 105/03 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2004) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist eine Abfindung, die ein für mehrere Jahre in Frankreich beschäftigter Arbeitnehmer von seinem im Inland ansässigen Arbeitgeber erhält, in einen steuerpflichtigen inländischen und einen nach Art. 13 DBA-Frankreich von der inländischen Besteuerung ausgenommenen Anteil aufzuteilen? Ist die sogenannte Fünftelung-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG nF. verfassungsgemäß?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA FRA Art 13; EStG § 34
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 25.2.2003 (8 K 519/01)

Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvL 1/03 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Juli 2004).

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