Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2003 |
Aktenzeichen: | 8 K 519/01 |
Schlagzeile: |
Aufteilung einer für mehrere Jahre vom inländischen Arbeitgeber gezahlten Abfindung
Schlagworte: |
Abfindung, Arbeitnehmer, Ausland, Fünftelregelung, Verfassungsmäßigkeit, Zeitpunkt
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BFH-Az. I B 65/03.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 105/03 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2004) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist eine Abfindung, die ein für mehrere Jahre in Frankreich beschäftigter Arbeitnehmer von seinem im Inland ansässigen Arbeitgeber erhält, in einen steuerpflichtigen inländischen und einen nach Art. 13 DBA-Frankreich von der inländischen Besteuerung ausgenommenen Anteil aufzuteilen? Ist die sogenannte Fünftelung-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG nF. verfassungsgemäß?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA FRA Art 13; EStG § 34
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 25.2.2003 (8 K 519/01)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvL 1/03 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Juli 2004).