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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.03.2004
Aktenzeichen: IV A 6 - S 2240 - 46/04

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt ausführlich Stellung zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung. Als Anlage ist dem BMF-Schreiben ein sehr übersichtliches Prüfschema beigefügt.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Allgemeine Grundsätze
1. Bebaute Grundstücke
2. Unbebaute Grundstücke
3. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
II. Gewerblicher Grundstückshandel wegen Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze“
1. Merkmale der „Drei-Objekt-Grenze“
a) Definition des Objekts i.S.d. „Drei-Objekt-Grenze“
b) Durch Erbfall, vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung übergegangene Grundstücke als Grundstücke i.S.d. „Drei-Objekt-Grenze“
c) Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke als Grundstücke i.S.d. „Drei-Objekt-Grenze“
d) Grundstücke, die ohne Gewinnerzielungsabsicht veräußert werden, als Grundstücke i.S.d. „Drei-Objekt-Grenze“
e) Veräußerungen durch Ehegatten
f) Übertragungen im Wege der Realteilung
g) Beteiligung an Grundstücksgesellschaften
aa) Die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft wird im Betriebsvermögen gehalten.
bb) Die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft wird im Privatvermögen gehalten.
- Veräußerungen von Grundstücken der Grundstücksgesellschaft
- Veräußerung des Anteils an der Grundstücksgesellschaft
2. Errichtung von Objekten
3. Erwerb von Objekten
4. Modernisierung von Objekten
5. Mischfälle
6. Unbebaute Grundstücke
7. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
III. Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze“
IV. Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze“
V. Beginn, Umfang und Beendigung des gewerblichen Grundstückshandels, Gewinnermittlung
1. Beginn
2. Umfang
3. Gewinnermittlung
4. Wertansatz
5. Beendigung
VI. Anwendungszeitpunkt

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