Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2004
Aktenzeichen: 2 K 1550/03

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von Anlageerträgen, die im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems angefallen sind

Schlagworte:

Betrug, CTS, Kapitaleinkünfte, Novation, Scheinrendite, Scheinrenditen, Schneeballsystem, Stille Gesellschaft, Zufluss

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Scheingewinne aus einem betrügerischen Schneeballsystem, die wirtschaftlich wertlos sind, müssen von den Anlegern nicht versteuert werden.

Hintergrund: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte in dem Verfahren, das vor allem im südwestdeutschen Raum ein großes publizistisches Echo gefunden hatte, über die steuerliche Behandlung von Anlageerträgen zu entscheiden, die im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems (CTS-Skandal) angefallen waren.

Die Finanzverwaltung war der Ansicht, sämtliche Erträge seien von den Anlegern zu versteuern. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nur die tatsächlich ausgezahlten Beträge steuerlich zu erfassen seien. Das wurde u.a. damit begründet, dass den insgesamt gutgeschriebenen Scheingewinnen im Streitfall nur ca. 1,9 Prozent tatsächlich vorhandene Mittel der Kapitalanlagengesellschaft gegenüber gestanden hätten.

Die Anleger vertraten die Auffassung, auch für die zugeflossenen Erträge keinerlei Steuern zahlen zu müssen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz vermochte jedoch kein die Versteuerung bei den Klägern ausschließendes Treuhandverhältnis zwischen den Anlegern und der Anlagengesellschaft zu erkennen. Der weitergehenden Ansicht, dass die Kläger mit ihren Anlagen keine Gewinnerzielungsabsicht gehabt hätten, folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ebenfalls nicht.

Hinweis: Bei dem Urteil handelt es sich – nach mehreren Eilentscheidungen – um die erste Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 36/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.8.2004):
Tatsächlich ausgezahlte bzw. gutgeschriebene und zur Wiederanlage eingesetzte Scheinrenditen aus vermeintlichen Termingeschäften mit einem nach dem Schneeballsystem vorgehenden Anlagebetrüger als steuerpflichtige Kapitalerträge: Bestehen einer stillen Beteiligung? Sind die dem Kapitalanleger gutgeschriebenen Erträge dann nicht i.S. des § 11 Abs. 1 EStG zugeflossen, wenn der Anleger eine tatsächliche Auszahlung der "Renditen" wegen dauernder Zahlungsunfähigkeit der Anlagegesellschaft nicht (mehr) hätte erreichen können? Zufluss durch Novation auch dann, wenn den - nicht ausgezahlten - Scheinrenditen wirtschaftlich kein Wert beizumessen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 1 Nr 4; EStG § 11 Abs 1; HGB § 230; FGO § 56
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 10.2.2004 (2 K 1550/03)

zur Suche nach Steuer-Urteilen