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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2003
Aktenzeichen: 7 K 4521/02 Kg

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch eines Staatenlosen ohne Aufenthaltstitel

Schlagworte:

Ausländer, Kindergeld, Staatenlos

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 83/03 (Abgabe; altes Aktenzeichen VIII R 67/03) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Kindergeldanspruch des als Staatenloser anerkannten Klägers (ohne Aufenthaltstitel i.S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; StaatenlÜbk Art 29; StaatenlÜbk Art 24
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 25.6.2003 (7 K 4521/02 Kg)

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