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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2003
Aktenzeichen: VII 247/2000

Schlagzeile:

Festsetzungsfrist eines Folgebescheides

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Bindungswirkung, Festsetzungsfrist, Feststellungsfrist, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Steuerbescheid, Verjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 96/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Endet die Festsetzungsfrist eines Folgebescheides gemäß § 171 Abs. 10 AO 1977 nicht, bevor über einen Grundlagenbescheid rechtskräftig entschieden worden ist, dessen Feststellungsfrist aufgrund § 171 Abs. 3 AO 1977 (i.d.F. des Jahres 1979) noch nicht abgelaufen ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 171 Abs 10; AO § 171 Abs 3; AO § 171 Abs 4; AO § 182 Abs 1

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