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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.07.2003
Aktenzeichen: 12 K 41/98

Schlagzeile:

Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Schlagworte:

Angehörige, Einkünfteerzielungsabsicht, Mietverhältnis, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 1/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen: Nichtanerkennung eines befristeten Mietverhältnisses mit dem Sohn wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht? Schließt ein befristetes Mietverhältnis regelmäßig eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit aus?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 2 Abs 1 Nr 6

Aktuelle Ergänzung: Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2004 (Zurückverweisung). Der Leitsatz des BFH-Urteils lautet:
Allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet.

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