Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.07.2003 |
Aktenzeichen: | 12 K 41/98 |
Schlagzeile: |
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Schlagworte: |
Angehörige, Einkünfteerzielungsabsicht, Mietverhältnis, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 1/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen: Nichtanerkennung eines befristeten Mietverhältnisses mit dem Sohn wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht? Schließt ein befristetes Mietverhältnis regelmäßig eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit aus?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 2 Abs 1 Nr 6
Aktuelle Ergänzung: Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2004 (Zurückverweisung). Der Leitsatz des BFH-Urteils lautet:
Allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet.