Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.2003 |
Aktenzeichen: | 6 K 6044/02 |
Schlagzeile: |
Freiberufliche Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts
Schlagworte: |
Beratender Betriebswirt, Betriebswirt, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 101/04 (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007, altes Aktenzeichen IV R 12/04) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Hat sich das Berufsbild des beratenden Betriebswirts dahingehend gewandelt, dass auch die Übernahme von Managementaufgaben (Umsetzung der Beratungsergebnisse) noch als freiberuflich anzusehen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 1 Nr 1; EStG § 15 Abs 2; EStG § 15 Abs 3 Nr 1; GewStG § 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 12.11.2003 (6 K 6044/02)