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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.03.2004
Aktenzeichen: 2 K 535/03

Schlagzeile:

Typische Reisekosten sind bei Urlaubsbegleitung behinderter Kinder durch ihre Eltern nicht abzugsfähig

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Behinderter, Eltern, Krankheitskosten, Reisebegleitung, Urlaub

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Unternehmen Eltern mit einem minderjährigen, behinderten Kind, das auf ständige Begleitung angewiesen ist, eine Urlaubsreise, stellen typischen Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.), die jeder anderen Familie im Urlaub hätten entstehen können, keine Krankheitskosten dar. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist daher nicht möglich.

Die Richter betonten, dass Eltern behinderter Kinder durch die Betreuung ihrer Kinder während des Urlaubs erheblich mehr leisten müssen, als andere Eltern, die mit ihren Kindern in den Urlaub fahren. Typische Reisekosten stehen aber gerade nicht im Zusammenhang mit dieser persönlichen Mehrleistung.

Die Eltern hatten sich auf das positive BFH-Urteil vom 04.07.2002 (Aktenzeichen III R 58/98) berufen, in dem die obersten Steuerrichter Mehraufwendungen anerkannt hatten, die auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstanden waren. Nach Auffassung der Finanzrichter unterscheidet sich der Streitfall jedoch vom dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt. Dort habe es sich um eine fremde Begleitperson gehandelt, so dass private Motive bei der Entscheidung für die Begleitperson keine Rolle gespielt haben.

Hinweis: Die Finanzrichter haben die Revision zugelassen. Die Frage der Abziehbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Urlaubsbegleitung von Eltern zur Betreuung ihrer behinderten Kinder bedürfe der höchstrichterlichen Klärung.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 22/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig: Sind anteilige Aufwendungen der Eltern anlässlich der Begleitung der beiden minderjährigen behinderten und auf ständige Betreuung angewiesenen Kinder (100%, "G", "aG", "H") bei zwei Camping-Urlaubsreisen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33; GG Art 6 Abs 1; BGB § 1626

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen III R 22/04 (unbegründet).

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