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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.03.2004
Aktenzeichen: IV 19/04

Schlagzeile:

++Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe

Schlagworte:

Ausfuhrerstattung, Umfang, Warenprobe, Zoll, Zollbeschau

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 35/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Muss bei einer Teilbeschau die Probenentnahme (mengenmäßig) repräsentativ für die gesamte Ausfuhrsendung sein, damit die Fiktion des Art. 70 Abs. 1 ZK eintritt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ZK Art 70 Abs 1; EWGV 2913/92 Art 70 Abs 1

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