Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.03.2004 |
Aktenzeichen: | IV 19/04 |
Schlagzeile: |
++Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe
Schlagworte: |
Ausfuhrerstattung, Umfang, Warenprobe, Zoll, Zollbeschau
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 35/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Muss bei einer Teilbeschau die Probenentnahme (mengenmäßig) repräsentativ für die gesamte Ausfuhrsendung sein, damit die Fiktion des Art. 70 Abs. 1 ZK eintritt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ZK Art 70 Abs 1; EWGV 2913/92 Art 70 Abs 1