Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 3877/02 |
Schlagzeile: |
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung von Arbeitnehmern, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Raucherentwöhnung, Rauchverbot
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung von Arbeitnehmern, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Siehe OFD Rheinland, Kurzinformation vom 20.06.2007, Az: 44/2007.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.