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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2004
Aktenzeichen: 2 K 3877/02

Schlagzeile:

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung von Arbeitnehmern, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Raucherentwöhnung, Rauchverbot

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung von Arbeitnehmern, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Siehe OFD Rheinland, Kurzinformation vom 20.06.2007, Az: 44/2007.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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