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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2004
Aktenzeichen: 11 K 6986/02

Schlagzeile:

Berücksichtigung eines Übergangsverlustes bei Wechsel der Gewinnermittlungsart.

Schlagworte:

Bestandsvergleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, Überschussrechnung, Wahlrecht

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 32/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2004):
Kann ein Freiberufler seinen Gewinn aus seiner Tätigkeit im Jahr der Praxiseröffnung bzw. des Praxiserwerbs nur dann durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG – anstatt nach § 4 Abs. 3 EStG durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – ermitteln, wenn er zeitnah zu Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellt hat oder kann angesichts der durch die Verwendung der EDV-gestützten Buchführung bewirkten Angleichung der laufenden Buchführung bei beiden Gewinnermittlungsarten darauf verzichtet werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 1; EStG § 4 Abs 3 S 1; EStG § 18
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 16.6.2004 (11 K 6986/02)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.03.2006, Aktenzeichen IV R 32/04 (unbegründet).

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