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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2004
Aktenzeichen: 11 K 6945/02 AO

Schlagzeile:

Sammelauskünfte an Kreditinstitute zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen bei Aktien sind unzulässig

Schlagworte:

Auskunftsersuchen, Rasterfahndung, Sammelauskunftsersuchen, Spekulation, Spekulationsgeschäft, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Ein pauschales Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute, wonach alle Kunden benannt werden sollen, die in 1999 und 2000 Wertpapierveräußerungsgewinne von mehr als 1.000 DM erzielt haben, ist unzulässig.

Siehe das Parallelverfahren 11 K 6956/02 AO vom gleichen Tag.

Das Urteil des Finanzgerichts ist (vorläufig) nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.

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