Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2004
Aktenzeichen: 10 K 2963/03 E

Schlagzeile:

Veräußerungsverluste aus Finanzinnovationen

Schlagworte:

Anleihe, Argentinien, Differenzmethode, Emissionsrendite, Finanzinnovation, Flat-Handel, Kapitaleinkünfte, Marktrendite, Staatsanleihe, Stückzinsabrechnung, Veräußerungsverlust, Wertpapierhandel

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 62/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2004):
Ist eine argentinische Staatsanleihe, die nach der Zahlungseinstellung Argentiniens auf unbestimmte Zeit durch die Deutsche Börse auf Flat-Handel (Wertpapierhandel ohne Stückzinsabrechnung) umgestellt worden ist, nunmehr entsprechend internationaler Praxis eine Finanzinnovation i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c EStG geworden? Verfügt sie ggf. über eine Emissionsrendite, und wenn nicht, kann dann der sich nach der Differenzmethode errechnende Verlust aus der Weiterveräußerung zu negativen Kapitaleinkünften führen? Siehe auch Revisionsverfahren VIII R 48/04.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 1 Buchst c; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.6.2004 (10 K 2963/03 E)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2006, Aktenzeichen VIII R 62/04 (durcherkannt).
Die Leitsätze der BFH-Entscheidung lauten:
Verluste aus der Veräußerung von sog. Argentinien-Anleihen sind nicht steuerbar.

zur Suche nach Steuer-Urteilen