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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.03.2004
Aktenzeichen: VI R 70/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.1997
Aktenzeichen: 16 K 3116/92

Schlagzeile:

Begründung einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte bei vorübergehender Auswärtstätigkeit

Schlagworte:

Arbeitgeberersatz, Arbeitsstätte, Dienstreise, Dreimonatsfrist, Dreimonatsregelung, Fahrtkosten, Reisekosten, Weitere regelmäßige Arbeitsstätte

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Arbeitsstätte, wenn sich die auswärtige Tätigkeit im Vergleich zur Arbeit an der (bisherigen) regelmäßigen Tätigkeitsstätte als untergeordnet darstellt.

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