Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.03.2004 |
Aktenzeichen: | VI R 70/98 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.11.1997 |
Aktenzeichen: | 16 K 3116/92 |
Schlagzeile: |
Begründung einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte bei vorübergehender Auswärtstätigkeit
Schlagworte: |
Arbeitgeberersatz, Arbeitsstätte, Dienstreise, Dreimonatsfrist, Dreimonatsregelung, Fahrtkosten, Reisekosten, Weitere regelmäßige Arbeitsstätte
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Arbeitsstätte, wenn sich die auswärtige Tätigkeit im Vergleich zur Arbeit an der (bisherigen) regelmäßigen Tätigkeitsstätte als untergeordnet darstellt.