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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2004
Aktenzeichen: 7 K 7147/02

Schlagzeile:

Übernahme von Reisekosten des Gesellschaftergeschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Betriebsausgabe, Reisekosten, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 86/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor?

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