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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.09.2003
Aktenzeichen: 2 K 1263/01

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Schlagworte:

Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 75/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Erfüllt eine Pensionszusage nur dann das Schriftformerfordernis i.S. des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie Gegenstand einer sowohl vom Pensionsverpflichteten (Arbeitgeber) als auch vom Pensionsberechtigten (Arbeitnehmer) unterzeichneten schriftlichen Erklärung ist?

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