Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.06.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 2277/00 E |
Schlagzeile: |
Zum Vorliegen einer Entnahme beim Erwerb eines Kapitalanteils durch einen Angehörigen anlässlich einer Kapitalerhöhung
Schlagworte: |
Angehöriger, Anteilserwerb, Betriebsaufspaltung, Entnahme, GmbH-Anteil, Kapitalerhöhung, Verträge mit Angehörigen, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Hinweis: Siehe auch das Parallelverfahren Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2004 (8 K 8251/00 G).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 35/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Entnahme beim Besitzeinzelunternehmen durch Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH? Kann die Zurechnung eines Entnahmegewinnes unterbleiben, wenn ein Gesellschafter des Besitzunternehmens es einem Angehörigen ermöglicht, einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer unter dem Wert des übernommenen Anteils liegenden Einlage zu übernehmen, der Angehörige nach dem Anteilserwerb aber eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH hält?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1; EStG § 17