Quelle: |
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2004 |
Aktenzeichen: | 3 K 360/00 |
Schlagzeile: |
Einheitliches Vertragswerk bei Verpflichtung zur Sanierung eines Gebäudes nach Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Eigentumswohnung, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Grunderwerbsteuer, Sanierungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 47/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Sind die Sanierungskosten nach Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Erwerber der Wohnung sich im Kaufvertrag verpflichtete, gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern die Sanierung des Gebäudes auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. ausführen zu lassen?