Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 30.06.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 312/03 |
Schlagzeile: |
Nichtberücksichtigung von Verlusten aus einer in Luxemburg unterhaltenen Betriebsstätte
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Verlust, Verrechnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 84/04 (Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2004) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Verluste aus ausländischen Betriebsstätten:
Widerspricht es der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV), dass Verluste aus ausländischen Betriebsstätten - nach Abschaffung des § 2a Abs. 3 S. 1 EStG 1998 durch das StEntlG 1999/2000/2002 - nicht von inländischen Einkünften abgezogen werden dürfen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA LUX Art 5; DBA LUX Art 20 Abs 2 S 2; EStG § 2a Abs 3 S 1; EStG § 32b; EG Art 43
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 30.6.2004 (1 K 312/03)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-414/06 ausgesetzt (Beschluss vom 28. Juni 2006).