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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.07.2004
Aktenzeichen: 3 K 6357/01 Erb

Schlagzeile:

Erbschaftsteuer bei rückwirkender Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Steuerfreiheit, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 64/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Unterliegt der rückwirkend begründete Zugewinnausgleichsanspruch, soweit er auf die Zeit zwischen vereinbartem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (hier: rückwirkend auf den Tag der Eheschließung) und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entfällt, der Erbschaftsteuer?

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