Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.05.2004 |
Aktenzeichen: | 14 K 3814/02 |
Schlagzeile: |
Pflicht zur Erstellung einer Rechnung bei Übertragung von Milchanlieferungs-Referenzmengen
Schlagworte: |
Rechnung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerausweis, Unternehmer, Vorsteuerabzug, Zuständigkeit
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet V R 40/04. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Übertragung von Milchanlieferungs-Referenzmengen durch von den Ländern eingerichtete (börsenähnliche) Verkaufsstellen an die Milcherzeuger
1. Ist bei diesen Streitigkeiten der Finanzrechtsweg ausgeschlossen?
2. Muss die Verkaufsstelle – auf Verlangen des Milcherzeugers – die Umsatzsteuer gesondert ausweisen, um ihm so den Vorsteuerabzug zu ermöglichen?
3. Handelt es sich bei den Verkaufsstellen um hoheitlich tätige Einrichtungen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GVG § 17a Abs 2; UStG § 14 Abs 1; UStG § 15 Abs 1 Nr 1; UStG § 2 Abs 3
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2006 (EuGH-Az: C-408/06) ausgesetzt.