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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.07.2003
Aktenzeichen: 16 K 6207/01 E

Schlagzeile:

Kosten für Fahrten zu den bei der getrennt lebenden Ehefrau wohnenden Kindern als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Kind, Kinderbetreuung, Mediation

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 41/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2004):
Sind die Kosten für Fahrten zu den bei der getrennt lebenden Ehefrau wohnenden Kindern zur Ausübung der gesetzlichen Umgangsverpflichtung (§ 1684 Abs. 1 BGB) und Aufwendungen für eine gütliche Einigung (Mediation) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33; EStG § 62; BGB § 1684 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 31.7.2003 (16 K 6207/01 E)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 27.09.2007, Aktenzeichen III R 41/04 (unbegründet).

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