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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.05.2004
Aktenzeichen: XI R 9/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2002
Aktenzeichen: 4 K 6906/94

Schlagzeile:

Entwicklung von Computer-Anwendungssoftware als ingenieurähnliche und damit freiberufliche Tätigkeit

Schlagworte:

EDV-Berater, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Ingenieur

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ausüben (Änderung der Rechtsprechung).

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